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Gründerland im Morgenland

Die Vereinigten Arabischen Emirate ermöglichen
vielfältige Formen der Unternehmensgründung

„Dubais Wirtschaftsamt vermeldet für das 1. Halbjahr 2008 fast 8.000 Eintragungen neuer Firmen“, „Die Registrierungen in der Ras Al Khaimah Free Trade Zone übersteigen die Zahl von 5.000!“, „Das reale Wirtschaftswachstum der VAE konsolidert sich weiter bei über 12%.“ . . .

Mittlerweile vergeht kein Tag ohne atemberaubende Neuigkeiten aus dem „Über-Über-Morgenland“ VAE, von vielen gleichgesetzt mit Dubai (oder „Dobuy“, wie manche Zyniker es umbenannt haben).

Die seit Jahren erfolgreich vollzogene Konversion des ganzen Landes von einem unwirtlichen Ölförderland für abenteuerlustige und hart gesottene Petro-Ingenieure hin zur weltweit wohl am meisten gefragten Destination für Tourismus, Handel, Finanzen – und nicht zu vergessen Immobilien – ist wohl im vollen Umfang gelungen. Investoren und Unternehmer aus aller Herren Länder – mit großen wie auch kleinen Brieftaschen – geben sich in den Emiraten gegenseitig die Klinke in die Hand: Sie kaufen, investieren, gründen und entwickeln Firmen. Die geostrategische Lage der Föderation von sieben Emiraten auf der Arabischen Halbinsel scheint neuerdings auf Grund der schwächelnden USA und der massiv erstarkenden Asiatischen Volkswirtschaften noch weiter an Attraktivität gewonnen zu haben.
  

Die Zutaten für ein atemberaubendes Wachstum

Seit Gründung der VAE im Jahre 1971 aus den vorherigen „Trucial States“ (Semi-Kolonial-Status des Commonwealth) gibt es keine Ertragssteuern bzw. diese nur bezogen auf sehr ausgesuchte Wirtschaftszweige wie Ölindustrie, Banken und Versicherungen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit strategisch wichtigen Ländern getroffen – die „Emiratische Kunst“ des Aufbaus bilateraler Beziehungen dürfte der Hauptgrund dafür sein, dass die VAE bei Hochsteuerländern nicht als „unkooperativer Staat“ geführt werden. Dieser fiskalische Standortvorteil ist gekoppelt mit einem pragmatischen und unverfälschten Wirtschaftsliberalismus, sieht man einmal von Preiskontrollen bei vielen Waren des täglichen Bedarfs ab. Die Regierungsform der Konstitutionellen Monarchie hat sich seit Gründung der VAE als stabil und verlässlich bewährt, was sicher auch mit den Qualitäten der bisherigen und aktuellen „Ruler“ zusammenhängt.

Die Globalisierung tat ihr Übriges, um aus einem „Schwellenland“ eine hochattraktive Handels- und Transferdrehscheibe in die Wachstumsregionen Asiens, Afrikas – und auch zurück nach Europa – zu machen.
  

Wer hat Angst vor dem „Local Sponsor“?

Die Arabischen Länder haben traditionell sehr einfache, aber eben auch die nationale Identität bewahrende Unternehmensgesetze. Formal müssen mind. 51% einer Inlandsfirma von „Locals“, also VAE-Staatsbürgern gehalten werden. Man ziert sich seit Jahren, diesen Zustand zu ändern – neuerdings gibt es aber einen Vorstoß, diese Regelung zumindest in investitionslastigen Branchen zu lockern. Es gilt aber weiter: Man muss sich mit einem „Sponsor“, der nicht mit einem lokalen Investor verwechselt werden sollte, in ein Boot setzen. Dieser gibt „seinen guten Namen“ und ermöglicht dem ausländischen Unternehmer so uneingeschränkte Handels- und Dienstleistungsaktivitäten im Hoheitsgebiet der VAE.
Als quasi Standardrechtsform hat sich in den VAE die LLC (Limited Liability Company) herauskristallisiert, die jedoch höhere Stammkapitalanforderungen aufweist, als man es von Europa gewohnt ist.

Die Gründung von Inlandsgesellschaften ist von einigen Stolpersteinen begleitet, was auch immer wieder in internationalen Erhebungen und Studien bemängelt wird: Die Auswahl des passenden Sponsors ist aus dem Ausland heraus i.d.R. gar nicht sinnvoll zu leisten. Oft landet man doch beim falschen oder auch zu teuren Partner. Während einschlägige VAE-Anwaltskanzleien gerne Sponsoren für fixe Gewinnbeteiligungen zwischen 80 und 200 Tausend Dirham (oder 16 bis 40 Tausend Euro) pro Jahr vermitteln, liegen pragmatischer ausgerichtete Gründungsbegleiter mit ihren Sponsorenpools gerade einmal bei der Hälfte der Kosten und weniger.

Ein weiteres Problem durch aktuelle „Anti-Fronting“- Gesetzgebung ist die rechtliche Absicherung von Individualvereinbarungen in Abweichung von der Firmensatzung.
Hier zucken die meisten Anwälte resigniert mit den Schultern und zücken die guten alten „Schubladenvereinbarungen“. Diese sind aber in der VAE-Jurisdiktion nicht einmal das Papier wert, auf dem sie stehen – sie haben grundsätzlich keinerlei Bestand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Sponsor.
Es haben sich aber auch innovative Gründungsmanager etabliert, die mit Hilfe von Schachtelverträgen und Betriebsaufspaltungen das wirtschaftlich Gewollte auch gerichtsfest legalisieren lassen. Der Sponsor kann so trotz Mehrheit der Firmenanteile weder über das Unternehmen oder Teile verfügen – geschweige denn es z.B. „ausplündern“.
Es ist aber sicher für den Außenstehenden ein Hindernis, wenn die „Standardanlaufstelle“ internationale Anwaltskanzlei hier keine Lösungen zu bieten hat.

Bereits in den 1980er Jahren wurde der doch offensichtliche Zwiespalt der Inlandsgesellschaft – massiv erforderliche Auslandsinvestitionen versus erhebliche Eigentumseinschränkung durch das Gesetz – allen voran vom Emirat Dubai erkannt. Man ersann das mittlerweile mehr als etablierte Konzept der Freihandelszonen und gründete die erste „Freezone“ der VAE: Jebel Ali Freezone – und wie es sich für Dubai gehört direkt in Verbindung mit dem Bau eines der weltweit größten Hochsee- und Containerhafens.

Weitere prominente Freezones folgten stehenden Fußes: Dubai Internet City, Dubai Media City, Ras Al Khaimah Free Trade Zone u.v.a.m. Inzwischen dürften die VAE über die wohl am besten in „Cluster“ verteilte Freezonestruktur weltweit verfügen: Ausgerichtet auf einzelne Branchen gibt es Schwerpunkt-Parks für Biotechnologie, Halbleiterproduktion, Schwerindustrie, Automotive, Logistik, Maritimes Business und vieles mehr.

Alle Freezones der VAE ermöglichen unisono Befreiung von dem sowieso sehr moderaten Einfuhrzoll (5%), „100% Foreign Ownership“, freien Kapitaltransfer und viele andere Annehmlichkeiten. Vor allem wird die Steuerfreiheit für i.d.R. 50 Jahre verbrieft. Direkte Lieferungen und Leistungen in das unmittelbare Staatsgebiet der VAE aus der Freezone heraus sind mit wenigen Ausnahmen nicht erlaubt. Es gibt jedoch die Institution des NSA (National Service Agent), der als Absatzmittler über einen festen Vertrag zwischengeschaltet werden kann, um so legal Kunden im Inland zu beliefern.

Die Freezones bieten weiterhin, sofern man weiß wie es geht, den Vorteil der mehr als doppelt so schnellen Firmengründung wie z.B. im Inland. Die Vielfalt an Freezones macht es inzwischen für den Außenstehenden zwar etwas unübersichtlich mit der Auswahl und Festlegung, aber die Vorteile einer bedarfsgerechten Unternehmensansiedlung dürften doch überwiegen. Professionelle Begleitung vor Ort wird nicht nur eigennützig von Gründungsbegleitern wie uns, sondern inzwischen auch von etlichen Kammern und Verbänden empfohlen. Selbst die WHO äußert immer wieder entsprechende Ratschläge.
 

Der nächste logische Schritt – Offshore-Destination VAE

Gerade international ausgerichtete Unternehmen – aber auch zunehmend mit Internet-Geschäftsmodellen erfolgreiche Unternehmen – entwickeln ein zunehmendes Interesse, Ihren Rechts- und Steuersitz über Holding- und Offshorekonstruktionen legal in Niedrigsteuerländer oder sogenannte Steueroasen zu errichten. Im Gegensatz zur Freezone-Ansiedlung geht es hier nicht um die physische Errichtung eines Geschäftsbetriebes, Offshorefirmen stellen klassisch eher eine Art virtuelle Entität dar.

Die VAE gehören seit Jahren anerkannt zu den führenden Steueroasen und sind – im Gegensatz zu vielen anderen – keine schwer erreichbare Karibikinsel oder ähnliches.

Die ersten Regelwerke für Offshorefirmen – oder „International Companies“, wie man hier zu sagen pflegt – reichen in das Jahr 1993 zurück. Nach anfänglich doch sehr eingeschränktem Einsatz von Offshore-Entitäten zum Halten von Immobilien ist in den verschiedenen Offshore-Zonen der Emirate inzwischen eine ähnliche „Cluster“-Diversifizierung erkennbar, wie man sie sehr erfolgreich in den Freezones praktiziert hat. Neben ersten Ansätzen zur Errichtung Maritimer Offshore-Zonen ist hier besonders „RAK Financial City“ hervorzuheben, die in Zukunft Hunderte von Unternehmen aus dem Finanzsektor beherbergen soll.

Kapitalflucht aus Europa und Amerika – aber auch die als äußerst freizügig und liberal anzusehenden Regulierungen sorgen dafür, dass die VAE jetzt schon den etablierten Offshore-Standorten wie Kanalinseln, Seychellen, Mauritius und Panama den Rang ablaufen.

Ein ebenso liberales und freizügiges Bankwesen rundet die Standortvorteile hier ab.

Offshoregründungen sind dank Verpflichtung zur Mandatierung eines Agenten auch äußerst schnell und effizient: Je nach Wochentag der Einreichung der Unterlagen hält man nach 2 bis 4 Tagen sein „Certificate of Incorporation“ in den Händen. Die Eröffnung von Bankkonten ist zwar grundsätzlich in der Antragsphase etwas komplizierter und bedarf immer einer bereits vorhandenen Referenz. Dafür hat man aber nach Eröffnung des Kontos „seine Ruhe“ in Sachen Meldepflichten, Transfernachweis usw.

Hervorzuheben sind je nach Offshore-Zone auch die umfangreichen Möglichkeiten der Gestaltung in Sachen Rechtsform und Stammkapital: Neben der klassischen Ltd. und der inzwischen stark präferierten Inc. gehen die Möglichkeiten der Rechtsformwahl bis hin zur AG und SA. Darüber hinaus ist die Errichtung von Stiftungen (Trusts) und Holdings ohne größere Schwierigkeiten möglich, qualifizierte und vor allem Deutsch sprechende Treuhänder sind verfügbar.

Stammkapital muss nicht nachgewiesen werden, sollte aber zur Vermeidung von Gründerhaftung im Gründungsjahr in der Bilanz gebildet worden sein. Auch wenn das eher etwas „für die Schublade ist“: Jahresabschlüsse müssen bei den zuständigen Regierungsbehörden nicht hinterlegt werden.
 

Wermutstropfen – ab 2009 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr für Deutsche!

Im Oktober 2008 ist die 3. Verhandlungsrunde über ein neues DBA zwischen Deutschland und den VAE ergebnislos abgebrochen und auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Es ist nach aktueller Interpretation des „Beamtenstatements“ von deutscher Seite unzweifelhaft von einem „abkommenslosen“ Zustand ab 01.01.2009 auszugehen.

Bislang waren alle in den VAE erzielten Einkommen von in Deutschland steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Rahmen des alten DBA als bereits versteuert (in diesem Fall mit 0%!) betrachtet worden und erhöhten demzufolge trotz Welteinkommensversteuerung in Deutschland nur den Progressionsvorbehalt. Dieses alte DBA lief eigentlich schon 2006 aus, wurde jedoch einmalig und ausnahmsweise bis 2008 verlängert.

Bezogen auf Unternehmer und Unternehmen aus Deutschland, die in den VAE aktiv sind, bedeutet dies nun eine klare Tendenz weg von der (unselbständigen) Niederlassung – hin zur eigenständigen Kapitalgesellschaft. Sei es im Inland oder in einer der zahlreichen Freihandelszonen. Diesen neuen Geschäftsformen wird in Zukunft wohl eine weit wichtigere Rolle zukommen, da erwirtschaftete Gewinne nicht mehr ausgeschüttet, sondern über ein und dieselbe Entität reinvestiert werden.

Zusätzlich bedeutet dieses Außensteuerszenario sicher einen nicht unerheblichen Nachfrageschub für die zwar kleine, aber feine Treuhänderbranche in den VAE.

Nicht wenige Unternehmer folgen indes der vom deutschen Finanzminister initiierten Abwanderungsbewegung und verlagern auch direkt den eigenen Hauptwohnsitz in die VAE mit ihren weitaus geringer ausfallenden Rezessionsrisiken. Die Community der in den VAE lebenden – und nicht nur arbeitenden – Deutschen wächst sowieso unaufhörlich seit dem Skandal um die „rechtsstaatliche“ Verwendung der Liechtenstein-DVDs, der SPD-seitigen Wiederbelebung der „Reichensteuer“ sowie der unsäglichen chronischen Neiddebatte.

Es tut dem Standort VAE jetzt sogar eher gut, dass hoch qualifiziertes Potenzial gerade aus Deutschland in Zukunft seine persönlichen und strategischen Entscheidungen weit mehr nach einem „Sekt oder Selters Prinzip“ zu treffen hat. Man kann jetzt schon sagen, dass z.B. der „Schuss auf das DBA“ für den Bundesfinanzminister nach hinten losgegangen ist.
 

Fallbeispiel – LUXX goes Middle East

Die LUXX Unternehmensgruppe – Hersteller innovativer Lichttechnologielösungen und Marktführer für Kaltkathodenleuchten (CCFL) mit Schwerpunkt Möbel- und Regal-Beleuchtung sowie Licht für den Laden- und Display-Bau mit zahlreichen Standorten in Europa und Fernost – stellte bereits seit 3 Jahren auf der einschlägigen Fachmesse Light Middle East in Dubai aus, bevor im November 2007 während der zusätzlichen Teilnahme an der „BIG 5“ Messe in Dubai die Entscheidung fiel, dort das Firmen-Headquarter Middle East zu errichten.

Von Anfang an galt es aber eine Lösung zu finden, die sowohl den örtlichen wie auch den überregionalen Geschäftschancen Rechnung tragen würde. Es war also weder eine eindeutige Präferenz für eine Inlandsgesellschaft oder für eine Freezone-Ansiedlung gegeben.

Nach nur einwöchiger gemeinsamer Evaluation der verschiedenen in Frage kommenden Standorte war das aus unseren lokalen Beratern und LUXX-Managern gebildete Team fündig geworden: Vor den Toren Dubais wurde von NAKHEEL das Development „International City“ errichtet – eine frei zugängliche „Stadt in der Stadt“ mit Freezone-Status, aber als eine der wenigen Ausnahmen ohne die für Freezones übliche Ein- und Ausfuhrbeschränkung in den lokalen Markt.

Für LUXX also genau das Richtige: Keine „Local“-Einbindung erforderlich, keine Einfuhr- oder Ausfuhrzölle in die benachbarten Arabische Länder – aber ungehinderte Erreichbarkeit für den im VAE-Inland ansässigen Kunden und keine Einschränkungen oder Zölle beim Abverkauf von Waren und Leistungen an diesen.

Im „Central Business District“ von International City wurde eine ausreichend dimensionierte Gewerbefläche reserviert und – nach einem kleinen frustrierenden Ausflug in Dubais Welt der (faktisch nicht existenten, aber „verkauften“) Gewerbe-Hypothekenfinanzierung – dann doch im März 2008 über die eigens hierfür gegründete Offshore-Ltd. aus Eigenmitteln gekauft. Kauf war von Anfang an die gewählte Strategie, nicht zuletzt um auch den in Dubai bisher ständig stark steigenden Gewerbemieten Herr zu werden.

Für den Start wurde ein erfolgreiches Gespann aus zwei Managern aufgestellt. Die auf den Messen bereits generierten Accounts zu Architekten, Designern und Ausbaufirmen werden bereits mit Hochdruck verfolgt. Ende Mai 2008 hatte LUXX mit der LUXX Light Technology (UAE) FZC ihr Debut auf der Light Middle East in Dubai.

Andreas Weyer und Niki Hagemann, Gesellschafter-Geschäftsführer der LUXX Lichttechnik GmbH in Deutschland, sind zuversichtlich: „Durch professionelle und ergebnisorientierte Vorbereitung konnte der Firmenaufbau schnell und erfolgreich umgesetzt werden – verschiedenen kleinen Widernissen zum Trotz, die zur Unternehmensgründung im Ausland wohl dazu gehören.“
 

Resumée

Die Vielfalt des „Über-Übermorgenlands“ ist unzweifelhaft gegeben – letztlich steht dem Unternehmer ein umfangreicher Baukasten an ganz unterschiedlichen Ansiedlungsformen zur Verfügung. Der Vielfalt Herr zu werden, ist nicht immer ganz einfach: In der Regel ist der Gegenüber des Unternehmers in Behörden aus dem Sales-Department. Somit steht er unter Wettbewerbsdruck (Stichwort „DoBuy“) und man kann nicht allen Ernstes von ihm eine objektive Beurteilung des eigenen Vorhabens erwarten.

Professionelle Begleitung führt erfahrungsgemäß selbst bei noch so guter eigener Vorrecherche zu verlässlichen – und oftmals ganz anders ausgerichteten – Standortentscheidungen. Selbst wenn das nicht gegeben sein sollte, bleibt der Zeitvorteil: Eine „Do It Yourself“-Gründung erfordert spielend durch das immanente „Try and Failure“ einen bis zwei Monate –  Gründungsbegleiter terminieren den gleichen Prozess i.d.R. auf ein paar Arbeitstage, höchstens zwei Wochen.

Egal ob selbst oder begleitet – eine Firmengründung oder -niederlassung in den VAE macht angesichts der positiven Standortfaktoren für immer mehr Unternehmer wirklich Sinn.
 

Weiterführende Informationen und Fakten

Allgemeiner Überblick: Wikipedia Deutsch
LUXX Lichttechnik, Anroechte: Firmenhomepage

Autor:
Martin Kraeter
Prinzipal